Wir steigen ein, bevor Sie ausbuchen müssen.

Wir sind die Spezialisten für die Compliance-Konforme Sicherstellung und Verwertung mobiler Wirtschaftsgüter in Europa. Durch unsere Erfahrung und Leistung minimieren wir für unsere Kunden die Risiken und verhindern große wirtschaftliche Verluste, indem wir ihre Forderungen teilweise oder vollständig übernehmen.

WAS?

mobile Wirtschaftsgüter
Präventive
Ausfallrisikoberatung,
Sicherstellung & Verwertung,
Forderungskauf

FÜR WEN?

Banken
Versicherungen
Leasinggesellschaften
Vermietfirmen
Insolvenzverwalter
FinTechs

DAS PROBLEM

Finanzinstitute, wie Banken, Leasinggesellschaften, … haben jedes Jahr große wirtschaftliche Verluste, durch das Ausbuchen mobiler Wirtschaftsgüter, die durch Schuldner nicht mehr bezahlt und Fahrzeuge nicht mehr ausfindig gemacht werden können.

DIE LÖSUNG

Die LSV beschafft Ihnen Ihr Eigentum wieder zurück, oder auf Wunsch kaufen wir Ihnen die gesamte Forderung ab und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.

4 HAUPTPROBLEME

1

Prüfung der Risiken vor Vertragsabschluss

Ist das Finanzierungs- oder Leasingobjekt überhaupt vorhanden?
Welcher tatsächliche Wert liegt vor?

Bei ausländischen Antragstellern:
Ist die ausgewiesene Identität geprüft? Wie ist die vorliegende Bonität zu beurteilen?

Verurteilungen, Einträge und laufende Verfahren in den Heimatländern –
etwa Straf- oder Steuerrecht betreffend – werden nicht länderübergreifend kommuniziert.
Somit fließen sie i.d.R. nicht in die Bonitätsbewertung in Deutschland mit ein.

2

Vielseitige Probleme während und nach der Vertragslaufzeit

Ausfall der Raten, Vertragskündigung oder Nichtrückgabe nach Laufzeitende –
Sie haben keinen Zugriff auf Ihr Eigentum da:
• Es besteht kein Kontakt mehr zum Vertragsnehmer
• Standort des Sicherungs-Gutes ist nicht bekannt
• Vertragsnehmer hat keine Möglichkeit zur Rückgabe
• Unterschlagung
• Objekt wurde gestohlen, aber der Versicherungspflicht wurde nicht nachgekommen,
so dass die Versicherung nicht reguliert.
• bei Kriminalitätsbekämpfung sichergestellt – Freigabe muss beantragt werden

3

Komplexe Freigabemodalitäten

• Die Bedingungen eines erfolgreichen Herausgabeantrages variieren stark zwischen
einzelnen Ländern oder Regionen und unterscheiden sich sogar innerhalb von Behörden
einzelner Kommunen. Es entstehen hohe Anwalts-, Notar- und Rechtsverfolgungskosten
sowie weitere Nebenkosten für Übersetzungen.
• Es existieren sprachliche und kulturelle Barrieren, erschwert durch lange
Informationsketten aufgrund diverser involvierter Parteien.
• Datum der Herausgabe ist unbekannt, aufgrund laufender Ermittlungen.
• Teilweise Barzahlung der Standgelder erforderlich vor Ort.
Eine Überweisung muss beim richtigen Empfänger ankommen.

4

Unsicherheiten beim Rücktransport

• Ihre Regulierungen erlaubt i.d.R. keine Verwertung vor Ort,
sondern schreiben die Be- und Verwertung in Deutschland vor.
• Ist der Rücktransport in jedem Fall wirtschaftlich?
• Wer wickelt vor Ort den komplexen Herausgabeprozess ab?
• Ungewissheit bleibt bezüglich einer erneuten Unterschlagung des Sicherungsgutes .
• Wer organisiert die Verbringung?

LEISTUNGEN

Präventive Ausfallrisiko­beratung

• Bestandsprüfung vor Ort – Kontrolle auf Vorhandensein des Gutes
• Wertprüfung auf Marktüblichkeit
• Internationale Identitäts- und Bonitätsprüfung ausländischer Antragstelle

Sicherstellung mobiler Güter

• Ermittlung – Kontakt zu Vertragspartner, Behörden, Insolvenzverwaltungen etc.
• Prüfung auf Werthaltigkeit
• Freigabeverhandlungen & Sicherstellung
• Versicherter Rücktransport durch zertifizierte Speditionen & umweltfreundliche Bündelung von Transporten
• Gesicherte und überwachte Verwahrplätze

Verwertung der sichergestellten Güter

• Technische Prüfung inkl. TÜV/Dekra Gutachten
• Aufbereitung
• Internationale Vermarktung und Verkauf
B 2B über Plattformen bzw. an Kundenstamm
• Garantie & Gewährleistung
• Finanzierung und Leasing möglich

Forderungskauf – Minimierung des Risikos

• Compliance-konforme Entlastung vom Risiko des Sicherstellungs- und Verwertungsprozesses
• Die Verwertung vor Ort durch Forderungsverkauf an LSV möglich geworden – verbessert Ihre Emissionsbilanz
aufgrund Wegfall des Rücktransportes.

COMPLIANCE-KONFORM

Präventive Ausfallrisiko­beratung

Einzelforderungskauf ohne Rückgriff auf den Schuldner
fällt nicht unter § 1Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 9a KWG.
BaFin bestätigt, dass für unsere Tätigkeit keine Erlaubnispflicht
nach § 32 Abs.1 Satz 1 KWG besteht.

Sichergestellte Anlehnung unserer Compliance
an die AT 4.4.2 MaRisk-Compliance-Funktion.

Unser Projekt 2024/2025: Der digitale Eigentumsnachweis